Neue Regelungen für Balkon-Solar in 2024

Das Interesse an umweltfreundlichen Energielösungen wie Mini-Solaranlagen wächst rasant. Mit dem Solarpaket 1 hat die Bundesregierung neue Regelungen, u.a. für Balkonkraftwerke verabschiedet, die ab dem 16. Mai 2024 in Kraft treten. Diese Änderungen vereinfachen den Betrieb von Mini-Solaranlagen erheblich und bieten attraktive Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien. In der Folge erfährst Du alles Wichtige zum neuen Gesetzesentwurf und den Auswirkungen auf die Nutzung von Balkonkraftwerken.
 

Zusammenfassung der Änderungen - Details kannst Du über den Link weiter unten nachlesen:

800-Watt-Einspeisegrenze

Die Einspeisegrenze wird von 600 auf 800 Watt erhöht, sodass leistungsstärkere Wechselrichter genutzt werden können.

Erlaubnis Schuko-Stecker

Die Stromeinspeisung über herkömmliche Schuko-Stecker wird erlaubt, was die Installation erheblich vereinfacht.

Gesamtnennleistung von 2000 Wp (Watt peak)

Die maximale Modul-Gesamtleistung darf bis zu 2kWp betragen, wenn der Wechselrichter die Einspeisung auf 800 W begrenzt. 

Was macht das dann überhaupt für einen Sinn? Das ist dann besonders sinnvoll, wenn Du trotz schlechter Lichtverhältnisse maximale Erträge erzielen willst oder aufgrund der Ausrichtung Deines Balkons die Sonne nur über zwei oder mehr Seiten optimal genutzt werden kann. Bitte beachte allerdings: Falls Dein Wechselrichter 800W oder die Modulleistung 2.000 W überschreitet, gilt Dein Kraftwerk nicht mehr als Balkon oder Steckersolarkraftwerk! 

Anspruch auf ein Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke sind in den Katalog priviligierter Maßnahmen aufgenommen worden. Mieter- und Mieterinnen haben somit zukünftig einen rechtlichen Anspruch ein Steckersolar-Gerät am Haus zu installieren. 

Lockerung der Bauproduktregelungen

Balkonkraftwerke gelten nicht mehr als Bauprodukte. Damit entfallen Beschränkungen wie die Überkopfverglasungsregel und die 2-Quadratmeter-Beschränkung. Größere Installationen über 4 Meter Höhe sind nun erlaubt.

Vereinfachte Anmeldung

Die Pflicht zur Anmeldung bei lokalen Netzbetreibern entfällt. Stattdessen ist nur noch eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig. Dieser Prozess wurde deutlich vereinfacht.

Erlaubnis von Stromzählern ohne Rücklaufsperre

Alte mechanische Stromzähler ohne Rücklaufsperre müssen innerhalb von vier Monaten ausgetauscht werden. Bis dahin darf das Balkonkraftwerk weiterhin betrieben werden.

Digitale Stromzähler nicht verpflichtend

Übergangsweise dürfen Ferraris-Zähler weiterhin genutzt werden.

 

Link zur Seite der Bundesregierung

Link zum Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

 

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